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Bundesweiter Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für NÖ

26. Oktober um 08:00 - 12:00

Was ist ab 01.07.2026 neu?

  • Wer in Zukunft  als Ersthundehalter einen Hund halten möchte, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Haltung dieser Tiere vorweisen.
  • Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
  • Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.
  • Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
  • Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.

nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Sachkundenachweise.html

um herauszufinden, ob Sie einen Nachweis über die Absolvierung des neuen Hundepasses benötigen, besuchen Sie diese Seite

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/sachkunde.html

 

 

 

Hundetrainerin: Birgit Monschein

Ort

2011 Sierndorf

Preis

€75,–

Anmeldung

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Details

  • Datum: 26. Oktober
  • Zeit:
    08:00 - 12:00