Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die  Assistenzhundeschule wird durch Birgit Monschein vertreten.

I.

  1. Das Ausbildungsangebot der Hundeschule umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zur Beschäftigung, Körpersprache unter Hunden, Erziehung, Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung und zu Problemverhalten von Hunden gegeben
  2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit der Trainerin Birgit Monschein. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch Birgit Monschein festgestellt, sofern dieser rechtzeitig zuvor vom Kunden durch Auftragserteilung die Möglichkeit erhält.
  3. Die Auswahl des Trainers für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch die Assistenzhundeschule.
  4. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
  5. Die Assistenzhundeschule weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldung zu einer Veranstaltung verbindlich ist und damit die Rechtsfolge der Zahlungsverpflichtung der vollen Teilnahmegebühr nach sich zieht (kein Spaßvertrag!). Ein Fernbleiben von der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, liegt nicht im Verantwortungsbereich der Assistenzhundeschule, sodass der Vergütungsanspruch unverändert bestehen bleibt.
  6. Die Assistenzhundeschule legt für alle Gruppenveranstaltungen eine WhatsApp Gruppe an, in der einerseits Erfahrungsaustausch und Motivation gefördert werden soll, andererseits auch wichtige Verlautbarungen wie bspw äußerst kurzfristige Absagen oder Verlegungen des Trainingsorts bekannt gegeben werden. Möchte der Kunde nicht an der WhatsApp Gruppe teilnehmen, dann muss der Kunde sich selbst durch Anrufen seines Trainers vor jeder Stunde informieren. Etwaig über WhatsApp versendete Landkarten können auf diesem Kommunikationsweg jedoch nicht übermittelt werden.

 

II.

  1. Das Honorar sowie der maßgebliche Fahrtkostenersatz ist bei den jeweiligen Angeboten direkt angegeben. Preiserhöhungen behält sich die Assistenzhundeschule ausdrücklich vor. Alle Preisangaben enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer.
  2. Für den Fall, dass die Ausbildung nicht am Trainingsgelände der Assistenzhundeschule durchgeführt wird, werden die Fahrtkosten nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
  3. Sagt der Kunde eine Einzelunterrichtsstunde nicht mindestens 2 Wochen vor Unterrichtsbeginn im Büro der Assistenzhundeschule ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu zahlen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Wird die Unterrichtsstunde mindestens 2 Wochen vorher abgesagt, so wird von der Assistenzhundeschule 50% des Stundensatzes an den Kunden rückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10%.
  4. Bei Kursen, Vorträgen, Trainingsstunden, Wochenendseminaren, Spezialveranstaltungen und Tagesseminaren erhält der Kunde – sofern er mindestens 6 Wochen vorher schriftlich abgesagt hat – 50% des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 6 Wochen vorher ab, wird die jeweilige Veranstaltung voll berechnet.
  5. Vorauszahlungen und Gutscheine sind nicht in bar ablösbar.

 

III.

  1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde den Impfpass, Anmeldebescheinigung und Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.
  2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.
  3. Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.
  4. Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.
  5. Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht ersatzlos auszuschließen.
  6. Der Kunde bestätigt mindestens 18 Jahre alt und eigenberechtigt sowie Eigentümer des Hundes zu sein.
  7. Der Kunde muss jeden seiner Begleiter sowie seine etwaige Vertretung rechtzeitig vorher über die Verhaltensregeln beim Training und am Trainingsgelände, über etwaige kurzfristige Orts- oder Terminänderungen, welche über die WhatsApp Gruppe verlautbart werden, sowie über die Zufahrts- und Parkordnung informieren.
  8. Der Kunde darf seinen Hund niemandem überlassen, der nicht die erforderliche Eignung gemäß §1 Abs. 1 sowie §8 Abs. 1 NÖ Hundehaltegesetz und in Wien Wiener Tierhaltegesetz, LGBl. für Wien Nr.39/1987 aufweist. Ferner weisen wir auf generelle die Leinen- oder Beißkorbpflicht auf öffentlichen Wegen hin.
  9. Jegliche Gewaltanwendung gegen Tier ist strikt untersagt!
    Auch ist ein respektvoller Umgang mit anderen Teilnehmern, Besuchern und den Trainern zu wahren.
  10. Die Platzordnung, die Verhaltensregeln, die Parkordnung sind unbedingt einzuhalten!
    Den Anweisungen der Trainer ist unverzüglich Folge zu leisten.
  11. Kein Essen und kein Rauchen während der Unterrichtsstunde und am Trainingsgelände.
    Kinder dürfen am Trainingsgelände nicht unbeaufsichtigt bleiben und nicht laufen.
    Keine Kontaktaufnahme (auch kein Augenkontakt) mit einem fremden Hund ohne Abklärung mit dessen Besitzer!

 

IV.

  1. Eine Haftung der Assistenzhundeschule (des oder der Trainer) für Körper –oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
  2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände der Assistenzhundeschule befindet.
  3. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

 

V.

Kinder dürfen nur in Anwesenheit der Erziehungsberechtigung oder eines Vertreters der Erziehungsberechtigten an unseren Kursen teilnehmen.

 

VI.

Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.  Bei mit Artgenossen und Menschen unverträglichen Hunden ist der Kunde verpflichtet, zum Schutz der anderen Teilnehmer, dem Hund einen Maulkorb anzulegen

 

VII.

Der Trainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

 

VIII.

Dem Kunden ist bekannt, dass die durch die Assistenzhundeschule gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei regelmäßiger, geduldiger und konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

 

XI.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Fotoaufnahmen, Videoaufzeichnungen und Tonaufnahmen, die die Assistenzhundeschule von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen, auf Webseiten, in sozialen Medien sowie in Printmedien, TV- und Radiosendungen vorgeführt werden dürfen.

 

X.

Seminarunterlagen, die von der Assistenzhundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältig oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

XI.

Die Rechnung ist fällig gemäß der Ausschreibung. Bei Zahlungsverzug wird ein Zinssatz von 8% p.a. berechnet.

 

XII.

Mit dem Setzen der elektronischen Markierung bestätigt der Kunde die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.