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Bundesweite Sachkunde für NÖ nach dem Tierschutzgesetz
22. August um 08:00 - 12:00
Was ist ab 01.07.2026 neu?
- Wer in Zukunft als Ersthundehalter einen Hund halten möchte, muss einen Nachweis der Sachkunde durch Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von vier Stunden vor Aufnahme der Haltung dieser Tiere vorweisen.
- Die Kurse sind in dem Bundesland, in welchem die Tierhaltung erfolgen soll, zu absolvieren. Die Kurse gelten bundesweit.
- Halter:innen von Hunden haben zusätzlich innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme der Haltung eine zweistündigen Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen.
- Hundehalter:in ist jene Person, auf welche der Hund in der Heimtier-Datenbank registriert ist und in deren Haushalt das Tier gehalten wird.
- Die Hundehalter:in darf den Hund nur durch Personen beaufsichtigen, verwahren oder führen lassen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.
nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Sachkundenachweise.html
um herauszufinden, ob Sie einen Nachweis über die Absolvierung des neuen Hundepasses benötigen, besuchen Sie diese Seite
https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/tierschutz/sachkunde.html
Hundetrainerin: Birgit Monschein
Ort
3472 Hohenwarth
Preis
€85,–
Anmeldung