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NÖ Hundepass – Sachkundenachweis
20. September 2023 um 18:30 - 21:30
NÖ Sachkundenachweis
Ab 01.06.2023 tritt in NÖ das Gesetz in Kraft, dass jeder Hundebesitzer bei der Gemeinde einen Haftpflichtversicherungsschutz für Personen- und Sachschäden des Hundes in Höhe von €725.000,– vorlegen muss. Auch für bereits im Haushalt lebende Hunde ist bis zum 01.06.2025 der Versicherungsschutz bei der Gemeinde vorzulegen.
Bei Neuanschaffung/Neuanmeldung eines Hundes, ist ein dreistündiger Theorievortrag (2 Stunden Hundetrainer und 1 Stunde bei einem in NÖ niedergelassenen Tierarztes) zu absolvieren. Dies gilt auch für Hundebesitzer, die bereits Hunde halten. Dieser ist bis spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes zu absolvieren und bei der Gemeinde vorzulegen.
Dieser Vortrag ist nur einmal zu absolvieren und ist lebenslang gültig.
Pro Haushalt dürfen nur mehr 5 Hunde gehalten werden, bei Hunden, die laut Gesetz ein „erhöhtes Gefährdungspotential“ darstellen, nur mehr 2 Hunde pro Haushalt.
Nähere Infos zum neuen Gesetz finden Sie unter: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Voraussetzung zur Ausstellung des Hundepasses ist das Teilnehmen beim Zoomvortrag mit Anmeldung via Videokonferenz und Teilnahme des gesamten Vortrages von mindestens 3 Stunden.
Die Kursgebühr ist vor Beginn des Vortrages zu überweisen, um den Platz beim Vortrag zu sichern und den Hundepass ausgestellt zu bekommen.
Der Preis ist vom Gesetzgeber festgelegt.
Tierarzt: Mag. Wogritsch
Hundetrainerin: Birgit Monschein
Ort
3472 Hohenwarth/Zoom Meeting
Preis
€75,–
Anmeldung